Platzordnung für den Jugendzeltplatz in Bonn
Stand: 1.7.2022
1. Öffnungszeiten
Der Jugendzeltplatz Bonn ist ganzjährig geöffnet.
2. Benutzung
Der Jugendzeltplatz Bonn steht allen pädagogisch geleiteten Kinder – und Jugendgruppen zur Verfügung. Die Leiter der Gruppen sind für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich.
3. Anmeldung
Die Anmeldung sollte frühzeitig erfolgen. Sie gilt als verbindlich, wenn Sie von uns bestätigt wurde.
Sollte die Maßnahme nicht zustande kommen, bitten wir um rechtzeitige Information, spätestens 2 Monate vor geplantem Beginn. Andernfalls muss das volle Entgelt entrichtet werden.
Für Ferienmaßnahmen ab 5 Tagen oder länger gelten andere Bedingungen.
Anmeldungspapiere sollten innerhalb von 4 Wochen an uns zurückgesandt werden. Reservierungen werden danach als gegenstandslos betrachtet.
4. An – und Abreise
An – und Abreise zählen als ein Tag.
Anreise ab 15 Uhr möglich, Abreise bis 13 Uhr am nächsten Tag.
Die verantwortlichen Leiter der Gruppe übernehmen die Anmeldung und die notwendigen Absprachen.
Gäste müssen angemeldet werden.
5. Parken
Auf dem Zeltplatzgelände gibt es keinen Parkplatz. Autos können 20 Meter weiter entlang der Straße oder auf dem nahe gelegenen öffentlichen Parkplatz abgestellt werden.
Das Wiesengelände des Jugendzeltplatzes darf nicht befahren werden.
6. Sanitäre Einrichtungen
Bei mehreren Gruppen ist eine gemeinsame Absprache für die Reinigung der sanitären Einrichtung notwendig. Der Fußboden sollte einmal am Tag gesäubert werden.
Die Waschbecken und Toiletten sind von grober Verschmutzung freizuhalten.
Das Geschirr darf keinesfalls in den Waschbecken gespült werden. Für das Geschirr und die Töpfe ist eine eigene Spüle vorhanden.
Der Waschraum ist kein Abstellplatz für Lager – und Küchenmaterial.
7. Abfälle und Reinigung des Platzes
Abfalleimer zur getrennten Müllentsorgung stehen zur Verfügung.
Glas wird von den Gruppen selbst entsorgt. In erreichbarer Nähe stehen Glas-Container.
8. Zelte und Küchenmaterialien
Unsere Zelte sind 6 bis 8 Personenzelte und können nach Absprache bei Aufenthalten ab 2 Nächten gemietet werden.
Küchenmaterialien können nach Absprache gegen Gebühr ausgeliehen werden.
9. Außenküchenbereich
Bitte nach jedem Gebrauch säubern, auch die Gashockerkocher, kein ungespültes Geschirr stehen lassen. Gasverbrauch für die Hockerkocher wird vor Ort abgerechnet.
10. Aufenthaltsräume
Bitte täglich auskehren, bei stärkerer Verschmutzung nass wischen.
Der Kamin ist nach Benutzung gründlich zu säubern.
Die Treppe und die Schlafräume sind nur mit Hausschuhen zu betreten.
11. Schlafräume
Bei Nutzung eines Bettes ist ein Laken erforderlich. Diese können bei uns auch gegen 1 Euro Gebühr ausgeliehen werden.
12. Schlussreinigung
Alle Räume und der Küchenbereich sind gründlich zu reinigen sowie der Zeltplatz als auch das umliegende Gelände zu säubern und so zu übergeben, dass die nächste Gruppe einziehen kann.
13. Brennholz
Brennholz kann für 8 Euro pro Bottich vom Jugendzeltplatz zur Verfügung gestellt werden. Auf keinen Fall darf Holz im Wald selbst geschlagen werden.
14. Feuerstellen
Für das Lagerfeuer dient ausschließlich die dafür vorgesehene Feuerstelle bzw. der im Haus befindliche Kamin. Die Feuerstelle und der Kamin dürfen nur unter Aufsicht des verantwortlichen Gruppenleiters benutzt werden.
Wegen der Waldnähe sind hochflammende Feuer und Funkenflug zu vermeiden.
Eventuelle Kochfeuerstellen sind ausschließlich als Hochkochstellen zu bauen.
Auch mitgebrachte Feuerschalen und Gaskocher sind leicht aufzubocken und nicht unmittelbar auf den Boden zu stellen.
15. Zaunumrandung
Die Begrenzung des Grundstücks ist zu respektieren, der Zaun darf unter keinen Umständen beschädigt werden.
16. Nachtruhe
Nachtruhe herrscht zwischen 22.30 Uhr und 7 Uhr.
17. Jugendschutz
Auf dem Zeltplatzgelände gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken sind nicht gestattet.
18. Tiere
Das Mitbringen von Tieren auf dem Gelände des Zeltplatzes ist nicht gestattet.
19. Hausrecht
Die Zeltplatzleitung übt im Auftrag des Jugendzeltplatz Bonn e.V. das Hausrecht aus.
20. Haftung
Für Beschädigungen an Grundstück, Gebäude und Inventar sowie für den Verlust von Inventar ist Schadensersatz zu leisten.
Der Träger des Jugendzeltplatzes haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.
Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. hat für die Zeltplatzbenutzer keine Unfallversicherung abgeschlossen. Für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen die Besuchergruppen selbst.